Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dive Air Stand Juni 2018
1. Geltung
Die Leistungen und Angebote der Dive Air erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen, sowie den Datenschutzbestimmungen.
Die Dive Air schließt zweierlei Arten von Verträgen ab: Verträge mit Betreibern von Atemluftkompressor-Anlagen und Verträge mit Benutzern dieser Füllanlagen. Die Parteien in den AGB sind folgend
- Der Benutzer der Füllanlagen (im folgenden Benutzer genannt)
- Der gesetzliche Betreiber der Atemluftanlage (im folgenden Betreiber genannt)
- Die ALC Metalltechnik GmbH
2. Allgemeines
Der Benutzer erhält Atemluft für den Tauchsport laut DIN EN 12021 und bezahlt dafür einen, dem Benutzer im Vorfeld der Füllung bekannten Betrag für 1000 Liter Luft unter Normalbedingungen (20 Grad Celsius und 1 bar Umgebungsdruck) in einer vereinbarten, transperenten Währung, dieser Betrag wird dem Benutzer von seinem zuvor aufgebuchten Guthaben abgezogen. Die Atemluft stammt nicht von der ALC Metalltechnik GmbH, sondern von einem einsehbaren, dem Benutzer bekannten, Betreiber.
Die Dive Air kontrolliert bei Inbetriebnahme und Wartungsarbeiten die Luftüberwachung. Weist den Betreiber auf die rechtliche Lage hin sowie auf die Anlagen ein, im laufenden Betrieb ist der Betreiber für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Es ist die Pflicht eines jeden Benutzers, Schäden jeder Art sofort zu melden.
Die technische Abwicklung, die Bedienung über die Website diveair.eu erfolgt durch die HelmreichKG. Sämtliche Geldtransfers, Schulungen und Online Anfragen werden von der HelmreichKG bearbeitet, diese ist Vertragspartner des Benutzers. Die Vertragsleistung, das Befüllen einer vom Benutzer auf TÜV geprüften Druckbehälters mit Atemluft, wird von einem Betreiber erbracht.
3. Benutzereinverständnis
Der Benutzer erklärt die Richtigkeit seiner Angaben und der zur Verfügung gestellten Daten, Basisdaten wie Name, Geburtsdatum, Wohnort und damit Identität werden im Notfall, sowie im Falle eines Identitätszweifels mit den Zahlungsdaten abgeglichen. Diese Maßnahme wird nur in einem Rechtsfall angewendet. Der Benutzer erklärt weiters seine Mündigkeit, die fähigkeit Verträge zu schließen und das Verständnis für die tragweite der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der HelmreichKG, sowie die eventuellen Risiken die durch die Handhabung von Hochduckbauteilen entstehen können.
Der Benutzer akzeptiert weiters die folgenden,konkreten Vertragsvereinbarungen:
- Der Benutzer belegt die Richtigkeit seiner Angaben zu persönlichen Daten.
- Der Benutzer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen im Bezug auf Betriebsanleitung und Schulung zu informieren.
- Der Benutzer nimmt kein Gerät in Betrieb, auf dem er sich nicht ausreichend eingeschult fühlt.
- Die Weitergabe von Zugangsdaten ist strengstens untersagt. Dies ist fahrlässig und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
- Vorsätzliche Beschädigung, aber auch Beschädigungen durch Unkenntnis werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
- Am Gerät befindliche Schäden sind dem Betreiber vor Ort oder der Dive Air sofort zu melden.
- Der Benutzer verzichtet auf Regressansprüche gegen die HelmreichKG im Falle von höherer Gewalt.
- Der Benutzer akzeptierzt die technischen Grenzen der Abrechnungsgenauigkeit - Aufgrund der hohen Drücke und des hohen Volumenstroms kann es zu Abweichungen der Füllmenge kommen - es werden keinerlei Ansprüche gegenüber der HelmreichKG oder der Betreiber gestellt.
Desweiteren erklärt sich der Benutzer bereit, dass Anlagen videoüberwacht sein können bzw. dass das dabei entstandende Videomaterial einen Monat gespeichert werden darf, sowie im Schadensfall als Beweismittel, gerichtlich wie außergerichtlich, dienen kann. Im Falle einer Videoüberwachung ist der Bereich aus Datenschutz- und Informationsgründen ausgeschildert.
4. Betreibereinverständnis
Der Betreiber erklärt die Freiwilligkeit seiner Zusammenarbeit mit der HelmreichKG, und akzeptiert für die Aufkündigung der Partnerschaft eine Frist von 2 Monaten. Weiters verpflichtet sich der Betreiber Änderungen in seinen persönlichen Daten unverzüglich der HelmreichKG bekannt zu geben.
Der Betreiber akzeptiert weiters die folgenden,konkreten Vertragsvereinbarungen:
- Der Betreiber belegt die Richtigkeit seiner Angaben zu persönlichen Daten.
- Der Betreiber verpflichtet sich nur Atemluft nach DIN EN 12021 zu liefern und die Qualität seiner Atemluft laufend zumindest auf Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen
- Der Betreiber meldet Schäden an der Anlage sofort der ALC Metalltechnik GmbH, um gemeinsam die Instantsetzung einleiten zu können.
- Der Betreiber akzeptiert dass sämtliche Betrugs oder Vertragsverletzungen gegenüber dem Benutzer oder der Dive Air sofort verfolgt werden können und zu einer Anzeige führen können.
- Der Betreiber stellt keinerlei Ansprüche an die HelmreichKG aufgrund von entstandenen Verdienstausfallen.
- Der Betreiber akzptiert die Werte des Datenverarbeitungssystems, sowohl Füllmengen als auch Geldbeträge werden nicht in Frage gestellt, können aber jederzeit hinterfragt werden.
- Der Betreiber ist mit der Vergütung seiner erbrachten Leistung bis zum 15ten des Folgemonats einverstanden.
Desweiteren erklärt sich der Betreiber bereit, sollte er seine Anlagen videoüberwachen, den Bereich aus Datenschutz- und Informationsgründen klar verständlich auszuschildern
5. Zahlungsbedingungen / Preisangaben
Alle angebenden Preise verstehen sich in der nachstehend angebenen Währung, die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben grundsätzlich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Das angeforderte, bazahlte Guthaben wird sofort gutgeschrieben und zur sofortigen Verwendung freigeschaltet. Im Sonderfall kann es zu Datendurchgängigkeitsproblemen kommen, und gezahltes Guhaben wird nicht direkt aufgebucht, in diesem Fall wird nach Kontakt mit der HelmreichKG nach einer Lösung gesucht. In der Regel kann die Buchung schnell gefunden und überprüft werden, das Guthaben wird im Anschluss gutgeschrieben.
Eigene Fülldaten können jederzeit online eingesehen werden – Eine Rechnung der bezogenen Leistung kann monatsweise im jeweiligen Folgemonat selbständig online erstellt werden.
6. Fristen/Gewährleistung/Widerrufsrecht
Nach dem Aufbuchen des Guthabens bleibt dieses dem Benutzer für unbegrenzte Zeit erhalten und kann nach Belieben verbraucht werden.
Das Guthaben wird, nach schriftlicher Anfrage von der zuordenbaren E-Mail Adresse, gegen Vorlage von Bankdaten, sollte kein Zweifel an der Identität des Anfragenden bestehen, gegen eine Bearbeitungsgebühr von €10,50 wieder an den Benutzer ausbezahlt.
Auf geleistete Guthabenzahlungen gibt es ein 14 tägiges Widerrufsrecht, der Anspruch erlischt bei erster Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
Der Widerrufsanspruch hat schriftlich an die im Impressum angeführte Firmenadresse der Dive Air zu erfolgen.
7. Eigentumsvorbehalt / Datensicherheit
Auf Geräten laufende Software sowie online dargestellte Inhalte sind Eigentum der ALC Metalltechnik GmbH.
Gesetzlich relevante Fülldaten werden aufgezeichnet und gespeichert – Fülldaten werden, aufgrund der Protokollierpflicht für Kompressoren, Betreibern zur Verfügung gestellt.
8. Haftungsausschluss
Die Dive Air haftet nicht für eine 24h Geräteverfügbarkeit. Die Betriebszeiten sowie die Betriebsmonate werden vom Betreiber festgelegt und soweit möglich online bekanntgegeben.
Die Dive Air haftet nicht für durch Fehlbedienung entstehende Verluste, wobei auch die Weitergabe des Passwortes, ob bewusst oder unbewusst, eine Fehlbedienung darstellt.
9. Rechtsgültigkeit / Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, ist Völkermarkt in Österreich.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und der ALC Metalltechnik GmbH, gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regulierungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen einzutreten - mit dem Ziel, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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